Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

Des Funplexbereichs von Elite Fitzone Sportscenter GmbH 

Stand: 20.08.2026 

§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Besuche, Buchungen, Veranstaltungen und sonstigen Leistungen der Elite Fitzone Sportscenter GmbH (nachfolgend „Betreiber“) sowie für sämtliche Verträge zwischen dem Betreiber und seinen Kunden bzw. Besuchern. 

(2) „Besucher“ im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die die Räumlichkeiten oder das Gelände des Betreibers betritt oder die Leistungen des Betreibers in Anspruch nimmt. 

(3) „Kunde“ ist diejenige natürliche oder juristische Person, die einen Vertrag mit dem Betreiber abschließt oder eine Leistung des Betreibers bucht. 

(4) „Begleitperson“ ist eine volljährige Person, die einen minderjährigen Besucher oder eine Gruppe minderjähriger Besucher begleitet und – soweit nach diesen AGB vorgesehen – die Aufsicht übernimmt. 

(5) „Eintrittskarte“ bzw. „Ticket“ ist die vom Betreiber oder einem von ihm eingesetzten Buchungssystem ausgestellte und für den jeweiligen Besuch gültige Zutrittsberechtigung. 

(6) Soweit in diesen AGB die männliche Form verwendet wird, gilt diese aus Gründen der besseren Lesbarkeit zugleich für alle Geschlechter. 

(7) Die Einrichtungen des Betreibers umfassen insbesondere den Indoor-Spielplatz sowie die Trampolinhalle „JumpHall“ und die jeweils dort angebotenen Spiel-, Sport- und Freizeitangebote. 

 § 2 Einbeziehung der AGB

(1) Diese AGB werden Bestandteil des jeweiligen Vertrags. Sie sind vor Ort an der Kasse in ausgedruckter Form einsehbar und gut sichtbar ausgehängt. Zudem sind die AGB auf der Homepage des Betreibers jederzeit abrufbar. 

(2) Die jeweils geltende Hausordnung sowie die an den einzelnen Anlagen und Geräten angebrachten Sicherheits- und Nutzungshinweise sind Bestandteil der für den Aufenthalt geltenden Verhaltensregeln. 

(3) Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Betreiber und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB. 

(4) Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich zugestimmt wurde. 

 

§ 3 Zutritt und Eintrittskarten

(1) Der Zutritt zum Indoorspielplatz und zur JumpHall ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte bzw. einer gültigen Buchungsbestätigung gestattet, soweit für die jeweilige Leistung eine vorherige Buchung erforderlich ist. 

(2) Für den Zutritt und die Nutzung der Einrichtungen ist ein vom Betreiber ausgegebenes Eintrittsarmband erforderlich. Das Eintrittsarmband ist zum Preis von 1,00 € vor Ort zu erwerben und während des Aufenthalts am Handgelenk zu tragen. Das erworbene Eintrittsarmband kann bei zukünftigen Besuchen wiederverwendet werden.  

(3) Das Eintrittsarmband ist personengebunden und darf nicht an andere Personen weitergegeben oder von anderen Personen genutzt werden.  

(4) Die Eintrittskarte bzw. Buchungsbestätigung und das Eintrittsarmband dienen als Nachweis der Zutritts- bzw. Nutzungsberechtigung und sind während des gesamten Aufenthalts aufzubewahren bzw. zu tragen und dem Personal auf Verlangen vorzuzeigen. 

(5) Eintrittskarten sind grundsätzlich nur für den jeweils gebuchten Termin und die gebuchte Leistung gültig. Eine Übertragung auf andere Personen ist nur zulässig, sofern der Betreiber dies ausdrücklich gestattet. 

(6) Der Betreiber ist berechtigt, den Zutritt oder die Nutzung einzelner Anlagen aus sachlichem Grund zu verweigern oder einzuschränken. Ein sachlicher Grund kann insbesondere in einem Verstoß gegen diese AGB, die Hausordnung oder Sicherheitsvorschriften, in einer Gefährdung anderer Besucher oder in einer Überschreitung zulässiger Kapazitäten liegen. 

(7) Die Öffnungs- und Nutzungszeiten des Indoor-Spielplatzes und der JumpHall werden vom Betreiber auf der Homepage, im Buchungssystem und/oder vor Ort bekannt gegeben. Die veröffentlichten Zeiten können insbesondere aufgrund von Veranstaltungen, Ferienzeiten, Wartungsarbeiten, technischen Störungen oder sonstigen betrieblichen Gründen abweichen. Maßgeblich sind die jeweils aktuell bekannt gegebenen Öffnungs- und Nutzungszeiten. 

 

§ 4 Minderjährige und Aufsichtspflicht

(1) Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 13 Jahren dürfen die JumpHall nur in Begleitung einer volljährigen und zur Aufsicht geeigneten Person nutzen. 

(2) Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr dürfen die JumpHall grundsätzlich ohne Begleitperson nutzen, sofern keine abweichenden gesetzlichen Vorschriften, Sicherheitsbestimmungen oder besonderen Regelungen für die jeweilige Veranstaltung entgegenstehen. 

(3) Die Aufsichtspflicht für minderjährige Besucher verbleibt grundsätzlich bei den Eltern, gesetzlichen Vertretern oder sonstigen verantwortlichen Begleitpersonen. Der Betreiber und seine Mitarbeiter übernehmen keine allgemeine oder dauerhafte Aufsichtspflicht über minderjährige Besucher. 

(4) Die Anwesenheit von Mitarbeitern des Betreibers an einzelnen Spiel- oder Sportgeräten, bei Aktionen oder Veranstaltungen stellt keine Übernahme der allgemeinen Aufsichtspflicht dar. 

(5) Eltern, gesetzliche Vertreter und Begleitpersonen sind verpflichtet, Minderjährige über die geltenden Sicherheits- und Verhaltensregeln zu informieren und deren Einhaltung angemessen zu überwachen. 

 

§ 5 Nutzung der Anlagen und Geräte

(1) Sämtliche Anlagen, Spielgeräte, Trampoline, Fahrgeschäfte und sonstigen Einrichtungen sind ausschließlich bestimmungsgemäß und entsprechend den jeweils geltenden Sicherheits- und Nutzungshinweisen zu benutzen. 

(2) Die an den Anlagen angebrachten Hinweise sowie die Anweisungen des Personals sind verbindlich und jederzeit zu beachten. 

(3) Besucher haben sich so zu verhalten, dass andere Personen weder gefährdet noch behindert werden. 

(4) Insbesondere ist es untersagt: 

a) auf Umrandungen oder sonstigen nicht dafür vorgesehenen Bereichen von Geräten zu sitzen, zu klettern oder von diesen abzuspringen;

b) an Netzen, Absperrungen oder sonstigen nicht dafür vorgesehenen Konstruktionen hochzuklettern;

c) andere Besucher absichtlich zu stoßen, zu behindern oder anderweitig zu gefährden;

d) Geräte entgegen ihrer vorgesehenen Fahr- oder Nutzungsrichtung zu benutzen.

(5) Für Trampoline und vergleichbare Sprungflächen gelten zusätzlich die jeweils vor Ort ausgehängten Sicherheitsregeln. Insbesondere sind die vorgesehenen Sprungbereiche einzuhalten und die zulässige Nutzung pro Sprungfläche zu beachten. 

(6) Saltos und vergleichbare Sprung- oder Akrobatikbewegungen sind nur zulässig, wenn sie ausdrücklich freigegeben und entsprechend gekennzeichnet sind. Soweit keine ausdrückliche Freigabe besteht, sind sie untersagt. 

(7) Der Betreiber ist berechtigt, einzelne Geräte oder Bereiche aus Sicherheits-, Wartungs-, Kapazitäts- oder Betriebsgründen vorübergehend zu sperren. 

 

§ 6 Besondere Regelungen für Elektro-Karts und Bumper-Cars

(1) Elektro-Karts und Bumper-Cars dürfen nur entsprechend den für das jeweilige Fahrzeug geltenden Alters-, Größen-, Gewichts- und Sicherheitsvorgaben genutzt werden. 

(2) Die jeweils geltenden Vorgaben zur Anzahl der Personen pro Fahrzeug sind einzuhalten. 

(3) Die Fahrbahn darf während des Betriebs nicht zu Fuß betreten werden. 

(4) Den Anweisungen des Personals ist jederzeit Folge zu leisten. 

(5) Elektro-Karts oder Bumper-Cars dürfen nur entsprechend der vorgesehenen Fahr- und Nutzungsrichtung betrieben werden. 

(6) Das absichtliche Stoßen oder Kollidieren mit anderen Elektro-Karts oder Bumper-Cars ist untersagt, soweit dies nicht ausdrücklich Bestandteil des jeweiligen Betriebskonzepts ist. 

(7) Elektro-Karts dürfen bei laufendem Motor nicht angeschoben oder anderweitig unsachgemäß bewegt werden. 

(8) Bei Verstößen gegen die Sicherheits- oder Nutzungsvorschriften kann die Nutzung des jeweiligen Fahrzeugs ohne Anspruch auf Erstattung des hierfür entrichteten Entgelts beendet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. 

 

§ 7 Kleinkindbereich

(1) Der gesondert gekennzeichnete Kleinkindbereich ist ausschließlich für Kinder bis einschließlich 3 Jahre vorgesehen. 

(2) Die Nutzung durch ältere Kinder ist nicht gestattet. 

(3) Begleitpersonen haben darauf zu achten, dass die Nutzung des Kleinkindbereichs entsprechend seiner Zweckbestimmung erfolgt. 

 

§ 8 Kleidung und persönliche Gegenstände

(1) Der Spiel- und Sportbereich darf ausschließlich mit rutschfesten Stopper-Socken oder geeigneten Gymnastikschuhen betreten werden, sofern vor Ort keine abweichenden Vorgaben bestehen. 

(2) Für die Nutzung der JumpHall sind ausschließlich rutschfeste Stopper-Socken zulässig. Die vom Betreiber angebotenen Stopper-Socken können vor Ort zum Preis von 2,50 € erworben werden. Bereits erworbene und geeignete Stopper-Socken können bei späteren Besuchen wiederverwendet werden und sind zu diesen Besuchen mitzubringen.  

(3) Das Betreten der entsprechenden Bereiche mit Straßenschuhen oder barfuß ist nicht gestattet. 

(4) Aus Sicherheitsgründen sind Kleidungsstücke und Accessoires so zu wählen bzw. abzulegen, dass von ihnen keine Verletzungs- oder Beschädigungsgefahr ausgeht. 

(5) Insbesondere sind lose Schmuckstücke, lange Ohrringe, Ketten sowie andere Gegenstände, die sich in Anlagen verfangen können, vor der Nutzung abzulegen. 

(6) Kleidungsstücke mit hervorstehenden oder frei hängenden Bändern, Kordeln oder vergleichbaren Elementen dürfen nicht getragen werden, sofern hierdurch eine Sicherheitsgefahr entsteht. 

(7) Das Anbringen von Dekorationen an Wänden, Anlagen oder sonstigen Einrichtungen ist nur nach vorheriger Zustimmung des Betreibers gestattet. 

(8) Die Verwendung von Konfetti, losem Glitzer oder vergleichbaren Materialien ist nicht gestattet. 

 

§ 9 Speisen, Getränke, Rauchen und Alkohol

(1) Das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Getränke sind in den dafür vorgesehenen Bereichen grundsätzlich nicht gestattet. Ausgenommen sind Babynahrung sowie – nach Maßgabe der jeweiligen Buchungsbedingungen – Kuchen im Rahmen von Geburtstagsfeiern. 

(2) Der Verzehr von Speisen und Getränken ist ausschließlich in den hierfür vorgesehenen gastronomischen Bereichen gestattet. 

(3) Im Spiel- und Sportbereich besteht ein Kaugummiverbot. 

(4) Glasflaschen, Glasbehälter, Porzellangeschirr und vergleichbare zerbrechliche Gegenstände dürfen nicht in den Spiel- und Sportbereich mitgenommen werden. 

(5) Im gesamten Innenbereich des Betreibers gilt ein Rauchverbot sowie ein Verbot für den Konsum von Tabakerzeugnissen und vergleichbaren Produkten, soweit gesetzlich zulässig. 

(6) Offenes Feuer, Kerzen, Wunderkerzen und vergleichbare Gegenstände sind in den Innenräumen nicht gestattet. 

(7) Der Konsum alkoholischer Getränke ist in den Räumlichkeiten des Betreibers untersagt. 

(8) Verursacht ein Besucher durch einen Verstoß gegen diese Regelungen einen Feuer- oder Rauchalarm oder einen hierdurch ausgelösten Einsatz, haftet er nach den gesetzlichen Vorschriften für einen von ihm schuldhaft verursachten Schaden. 

 

§ 10 Tiere

Das Mitführen von Tieren in den Innenräumen ist grundsätzlich nicht gestattet.  

 

§ 11 Verhalten und Hausrecht

(1) Jeder Besucher hat die Hausordnung, die Sicherheitsbestimmungen, die Nutzungshinweise und die Anweisungen des Personals zu beachten. 

(2) Der Betreiber übt das Hausrecht aus. 

(3) Besucher können bei einem Verstoß gegen diese AGB, die Hausordnung, Sicherheitsbestimmungen oder berechtigte Anweisungen des Personals von der Nutzung einzelner Anlagen ausgeschlossen oder des Hauses verwiesen werden. 

(4) Ein Ausschluss kann insbesondere erfolgen, wenn ein Besucher: 

a) andere Personen gefährdet;

b) wiederholt gegen Sicherheitsvorschriften verstößt;

c) Anweisungen des Personals nicht befolgt;

d) Anlagen oder Einrichtungen vorsätzlich oder grob fahrlässig beschädigt;

e) erheblich unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln steht;

f) sich sonst in einer Weise verhält, die den ordnungsgemäßen Betrieb oder die Sicherheit anderer Besucher erheblich beeinträchtigt.

(5) Bei einem berechtigten Ausschluss besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises, soweit der Ausschluss vom Besucher schuldhaft verursacht wurde und gesetzliche Ansprüche nicht entgegenstehen. 

 

§ 12 Kapazitätsgrenzen

(1) Der Betreiber ist aus Sicherheits-, Brandschutz- und Kapazitätsgründen berechtigt, den Zutritt vorübergehend zu beschränken. 

(2) Der Erwerb einer Eintrittskarte begründet keinen Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz. 

(3) Bei Erreichen der zulässigen Besucherzahl kann es zu Wartezeiten oder vorübergehenden Zutrittsbeschränkungen kommen. 

 

§ 13 Garderobe, Schließfächer und Fundsachen

(1) Die Nutzung von Garderoben und Ablageflächen erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung des Besuchers. 

(2) Für verlorene, gestohlene oder beschädigte Gegenstände haftet der Betreiber nach den gesetzlichen Vorschriften. 

(3) Wertgegenstände sollten nicht unbeaufsichtigt in der Garderobe oder in sonstigen frei zugänglichen Bereichen zurückgelassen werden. 

(4) Schließfächer dürfen grundsätzlich nur während des jeweiligen Geschäftstages genutzt werden. Nach Geschäftsschluss nicht ordnungsgemäß geräumte Schließfächer dürfen durch den Betreiber geöffnet werden. 

(5) Für den Verlust eines Schließfachschlüssels kann eine angemessene Gebühr in Höhe der tatsächlich erforderlichen Wiederbeschaffungskosten erhoben werden. 

(6) Fundsachen werden an der Kasse bzw. einer hierfür bestimmten Stelle aufbewahrt und nach Ablauf der gesetzlichen bzw. betrieblich vorgesehenen Aufbewahrungsfrist dem zuständigen Fundbüro übergeben. 

 

§ 14 Parkplätze und Abstellflächen

(1) Die Nutzung von Parkplätzen, Fahrradstellplätzen und Abstellflächen für Kinderwagen erfolgt auf eigene Verantwortung. 

(2) Der Betreiber übernimmt keine Bewachung oder Verwahrung von Fahrzeugen, Fahrrädern, Kinderwagen oder sonstigen abgestellten Gegenständen. 

(3) Die Haftung des Betreibers richtet sich ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften. 

 

§ 15 Unfälle und Schäden

(1) Unfälle, Verletzungen, Beschädigungen oder sonstige sicherheitsrelevante Ereignisse sind dem Personal unverzüglich mitzuteilen. 

(2) Der Betreiber ist berechtigt, zur Dokumentation des Vorfalls die erforderlichen Angaben des betroffenen Besuchers aufzunehmen. 

(3) Besucher haben bei der Aufklärung von Unfällen oder Schäden im zumutbaren Umfang mitzuwirken. 

 

§ 16 Buchungen und Erwerb von Eintrittskarten

(1) Eintrittskarten für den Indoor-Spielplatz und die JumpHall können, soweit verfügbar, online über das vom Betreiber eingesetzte Buchungssystem oder vor Ort an der Kasse erworben werden. 

(2) Soweit für eine Leistung eine vorherige Buchung erforderlich ist, kommt der Vertrag nach Maßgabe des jeweiligen Buchungsverfahrens zustande. 

(3) Onlinebuchungen werden über das vom Betreiber eingesetzte Buchungssystem bzw. einen beauftragten Dienstleister abgewickelt. 

(4) Durch Betätigung der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“, „buchen“ oder einer sinngemäßen Schaltfläche gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des jeweiligen Vertrags ab. 

(5) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Betreiber oder der eingesetzte Buchungsdienstleister die Buchung bestätigt. 

(6) Die Buchungsbestätigung mit Buchungsnummer bzw. QR-Code dient als Nachweis der Buchung und ist zum Besuch mitzuführen bzw. digital vorzuzeigen. 

(7) Soweit der Betreiber für einzelne Leistungen ausdrücklich andere Buchungswege zulässt, kann die Buchung auch telefonisch, per E-Mail oder über ein Kontaktformular erfolgen. Eine Buchung über diese Wege wird erst mit ausdrücklicher Bestätigung durch den Betreiber verbindlich. 

(8) Eine unverbindliche Anfrage oder Kontaktaufnahme stellt noch keine Buchung dar. 

 

§ 17 Buchungen über Drittanbieter

(1) Bei Buchungen über einen externen Buchungsdienstleister können zusätzlich dessen Vertrags- und Datenschutzbedingungen gelten. 

(2) Soweit Bestimmungen des Drittanbieters ausschließlich dessen technische Abwicklung oder Zahlungsdienstleistung betreffen, gelten diese ergänzend. 

(3) Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Betreiber gelten im Übrigen diese AGB, soweit keine ausdrücklich abweichende Vereinbarung getroffen wurde. 

 

§ 18 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung bzw. des Vertragsschlusses ausgewiesenen Preise. 

(2) Sämtliche Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. 

(3) Die jeweils verfügbaren Zahlungsarten werden im Buchungsprozess bzw. vor Ort angegeben. 

(4) Bei Veranstaltungen kann der Betreiber verlangen, dass der vereinbarte Preis spätestens zu einem bestimmten, im Buchungsvorgang angegebenen Zeitpunkt vollständig bezahlt wird. 

(5) Bei nicht rechtzeitig eingehender Zahlung kann der Betreiber die gesetzlichen Rechte wegen Zahlungsverzugs geltend machen. 

 

§ 19 Verspätung und Nichterscheinen

(1) Der Kunde ist verpflichtet, zum gebuchten Termin rechtzeitig zu erscheinen. 

(2) Bei Veranstaltungen oder Aktivitäten mit festgelegtem Beginn sollte der Kunde mindestens 15 Minuten vor dem gebuchten Beginn vor Ort sein, sofern im Buchungsvorgang keine abweichende Zeit angegeben wurde. 

(3) Bei verspätetem Erscheinen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Verlängerung oder Nachholung der versäumten Nutzungszeit. 

(4) Bei Nichterscheinen gelten die für die jeweilige Buchung vereinbarten Stornierungsbedingungen. Gesetzliche Ansprüche des Betreibers und des Kunden bleiben unberührt. 

 

§ 20 Stornierung und Umbuchung durch den Kunden

(1) Der Kunde kann eine gebuchte Veranstaltung bis spätestens 48 Stunden vor dem gebuchten Veranstaltungsbeginn kostenfrei stornieren. 

(2) Die Stornierung ist dem Betreiber spätestens 48 Stunden vor dem gebuchten Veranstaltungsbeginn telefonisch oder per E-Mail mitzuteilen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierungsmitteilung beim Betreiber. 

(3) Eine selbstständige Stornierung oder Umbuchung über das Online-Buchungssystem ist nicht möglich. Für eine Stornierung oder Umbuchungsanfrage hat sich der Kunde telefonisch oder per E-Mail an den Betreiber zu wenden. 

(4) Bei einer rechtzeitigen Stornierung nach Absatz 1 erhält der Kunde für den auf die stornierte Buchung entfallenden Betrag einen Wertgutschein. Eine Auszahlung des Betrags erfolgt nicht. Der Wertgutschein kann für zukünftige Leistungen des Betreibers eingelöst werden und ist unbegrenzt gültig. 

(5) Eine Umbuchung auf einen anderen Termin ist nur nach vorheriger Bestätigung durch den Betreiber und vorbehaltlich verfügbarer Kapazitäten möglich. Eine Umbuchungsanfrage stellt noch keine verbindliche Umbuchung dar. 

(6) Erfolgt die Stornierung weniger als 48 Stunden vor dem gebuchten Veranstaltungsbeginn oder erscheint der Kunde nicht zum gebuchten Termin, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Ausstellung eines Wertgutscheins. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt. 

(7) Die Regelungen dieses Paragraphen gelten vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften. 

 

§ 21 Widerrufsrecht bei termingebundenen Freizeitveranstaltungen

(1) Für online gebuchte Leistungen, die im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung stehen und für die ein bestimmter Termin oder Zeitraum vereinbart wird, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. 

(2) Dies gilt insbesondere für die Onlinebuchung von Geburtstagsfeiern und die Nutzung der JumpHall, wenn bei der Buchung ein bestimmter Termin und eine feste Uhrzeit bzw. ein bestimmter Nutzungszeitraum vereinbart werden. 

(3) Die Regelung nach Absatz 1 beruht auf § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB. Das gesetzliche Widerrufsrecht besteht für die in diesem Paragraphen genannten termingebundenen Freizeitdienstleistungen nicht. 

(4) Die Möglichkeit einer kostenfreien Stornierung bis spätestens 48 Stunden vor dem gebuchten Veranstaltungsbeginn gemäß § 20 dieser AGB bleibt hiervon unberührt. 

 

§ 22 Stornierung durch den Betreiber

(1) Der Betreiber ist berechtigt, eine Veranstaltung oder Buchung aus sachlichem Grund abzusagen oder zu verschieben, insbesondere bei: 

a) technischen oder sicherheitsrelevanten Problemen;

b) behördlichen Anordnungen;

c) höherer Gewalt;

d) erheblichen Betriebsstörungen;

e) sonstigen Umständen, die eine sichere oder ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung unmöglich oder unzumutbar machen.

(2) Der Betreiber wird den Kunden über eine Absage oder Verschiebung möglichst unverzüglich informieren. 

(3) Soweit der Kunde für die betroffene Leistung bereits bezahlt hat und die Leistung vollständig ausfällt, erhält der Kunde grundsätzlich eine Rückerstattung des auf die nicht erbrachte Leistung entfallenden Betrags oder – sofern vereinbart – die Möglichkeit einer kostenfreien Umbuchung. 

 

§ 23 Ausfall einzelner Anlagen

(1) Der Betreiber bemüht sich, sämtliche angebotenen Anlagen und Attraktionen während der jeweiligen Öffnungs- bzw. Nutzungszeiten verfügbar zu halten. 

(2) Einzelne Anlagen können aufgrund von Wartungsarbeiten, Reparaturen, Sicherheitsprüfungen, technischen Störungen, behördlichen Vorgaben oder sonstigen betrieblichen Gründen vorübergehend außer Betrieb sein. 

(3) Der vorübergehende Ausfall einzelner Anlagen begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Eintrittspreises, sofern die geschuldete Gesamtleistung dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird. 

(4) Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt. 

 

§ 24 Haftung des Betreibers

(1) Der Betreiber haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Betreibers beruhen. 

(2) Für sonstige Schäden haftet der Betreiber unbeschränkt, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Betreibers beruhen. 

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Betreiber nur, soweit es sich um die Verletzung einer Pflicht handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. 

(4) Im Übrigen ist die Haftung des Betreibers für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. 

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften entgegenstehen. Dies gilt insbesondere für eine zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 

(6) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Betreibers, soweit diese persönlich in Anspruch genommen werden. 

(7) Eine Haftung für Schäden, die ausschließlich auf einem schuldhaften Verhalten des Besuchers oder einer sonstigen Person beruhen, bleibt unberührt. Eine etwaige Mitverantwortung des Besuchers richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. 

 

§ 25 Haftung der Besucher

(1) Jeder Besucher ist verpflichtet, die Einrichtungen des Betreibers pfleglich und bestimmungsgemäß zu behandeln. 

(2) Der Besucher haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er schuldhaft verursacht. 

(3) Eltern, gesetzliche Vertreter und sonstige aufsichtspflichtige Personen haften für von ihnen zu vertretende Verletzungen ihrer Aufsichtspflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. 

 

§ 26 Höhere Gewalt

(1) Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige unvorhersehbare, außergewöhnliche und vom Betreiber nicht zu vertretende Ereignisse können die Durchführung einer Leistung beeinträchtigen oder unmöglich machen. 

(2) Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Unwetter, Brände, behördliche Maßnahmen, Epidemien oder Pandemien, erhebliche technische Störungen, Stromausfälle, Arbeitskampfmaßnahmen sowie sonstige Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs des Betreibers. 

(3) Soweit ein Ereignis höherer Gewalt oder ein vergleichbares, vom Betreiber nicht zu vertretendes Ereignis die Durchführung einer gebuchten Leistung unmöglich oder unzumutbar macht, gelten die Regelungen des § 22 dieser AGB entsprechend. 

(4) Der Betreiber wird den Kunden über erhebliche Beeinträchtigungen nach Möglichkeit unverzüglich informieren. 

 

§ 27 Foto-, Film- und Tonaufnahmen

(1) Private Foto- und Videoaufnahmen sind grundsätzlich zulässig, sofern dadurch andere Besucher nicht erheblich beeinträchtigt werden und keine Sicherheitsvorschriften verletzt werden. 

(2) Gewerbliche, journalistische oder sonstige öffentlich zugängliche Aufnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Betreibers. 

(3) Bei Aufnahmen sind insbesondere die Persönlichkeitsrechte und Datenschutzrechte anderer Besucher zu beachten. 

(4) Der Betreiber ist berechtigt, Aufnahmen zu untersagen oder deren Löschung zu verlangen, soweit dies aufgrund berechtigter Interessen oder zum Schutz von Persönlichkeitsrechten erforderlich ist. 

 

§ 28 Videoüberwachung und Datenschutz

(1) In einzelnen Bereichen der Einrichtungen kann eine Videoüberwachung zu Sicherheits-, Hausrechts- und Gefahrenabwehrzwecken erfolgen. 

(2) Die Videoüberwachung erfolgt ausschließlich im Rahmen der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. 

(3) Auf die Videoüberwachung wird an den betreffenden Bereichen durch geeignete Hinweise aufmerksam gemacht. 

(4) Eine Speicherung erfolgt nur so lange, wie sie für den jeweiligen Zweck erforderlich ist. Eine pauschale Speicherdauer von 90 Tagen wird nicht zugesichert, sofern eine längere Speicherung für den konkreten Zweck nicht erforderlich oder rechtlich nicht zulässig ist. 

(5) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung des Betreibers. 

 

§ 29 Beanstandungen

(1) Beanstandungen hinsichtlich der angebotenen Leistungen oder erworbener Produkte sollen möglichst unverzüglich vor Ort gegenüber dem Personal mitgeteilt werden. 

(2) Bei Speisen, Getränken und sonstigen verderblichen oder unmittelbar zu konsumierenden Produkten sind erkennbare Mängel möglichst unmittelbar nach Feststellung mitzuteilen. 

(3) Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Mängeln und Pflichtverletzungen bleiben unberührt. 

(4) Der Betreiber wird berechtigte Beanstandungen prüfen und, soweit erforderlich, eine angemessene gesetzliche Abhilfe leisten. 

 

§ 30 Personenbezogene Daten

(1) Der Betreiber verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. 

(2) Personenbezogene Daten werden insbesondere verarbeitet, soweit dies zur Durchführung von Buchungen, zur Vertragserfüllung, zur Zahlungsabwicklung, zur Kundenbetreuung oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist. 

(3) Einzelheiten zu Art, Umfang, Zweck, Rechtsgrundlage und Dauer der Verarbeitung ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung des Betreibers. 

 

§ 31 Streitbeilegung und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen. 

(2) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. 

(3) Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen kann – soweit gesetzlich zulässig – als Gerichtsstand der Sitz des Betreibers vereinbart werden. 

 

§ 32 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. 

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. Gleiches gilt für den Fall einer Regelungslücke. 

 

 

Elite Fitzone Sportscenter GmbH
Köln-Berliner Str. 144
44287 Dortmund
0231 4966650
Elite Fitzone
Handelsregister: HRB 35944

Registergericht: Amtsgericht Dortmund

 

So einfach geht’s:

Scannen Sie den QR-Code mit Ihrem Smartphone und öffnen Sie anschließend WhatsApp.

Alternativ können Sie direkt auf den Button klicken – vorausgesetzt, WhatsApp ist auf Ihrem Gerät installiert.